Mittwoch, 17. Oktober 2012

Aktuelle Entscheidung zum Umgangsrecht für Väter


Neues Recht für leibliche Väter
Solange beide Partner für ein gemeinsames Kind sorgen, sie als Familie zusammenleben und Harmonie herrscht, stellen sich Rechtsfragen erst gar nicht. Anders sieht es im Falle einer Trennung aus. Sind Eltern geschieden, hielten Väter bisher den Schwarzen Peter in der Hand, wenn es um den Umgang mit dem Kind ging.

Nun hat das Bundeskabinett einen Entwurf gebilligt, der dem Bundestag vorgelegt wird. Erstmals sollen leibliche Väter ein Umgangsrecht mit dem Kind erhalten, selbst dann wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammen lebt und mit diesem das Kind erzieht.


Bis jetzt konnte ein Vater den Kontakt zum Kind der Mutter gegenüber nur dann durchsetzen, wenn schon eine persönliche Beziehung zum Kind bestand. Künftig entscheidet über einen solchen Umgang allein das Kindswohl und ob der Vater sich seiner Verantwortung dem Kind gegenüber stellt und diese zu übernehmen gewillt ist. Der Vater soll außerdem ein Auskunftsrecht über die Lebensverhältnisse des Kindes erhalten.

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