Neues Recht für leibliche Väter
Solange beide Partner für ein gemeinsames Kind sorgen, sie als Familie
zusammenleben und Harmonie herrscht, stellen sich Rechtsfragen erst gar nicht.
Anders sieht es im Falle einer Trennung aus. Sind Eltern geschieden, hielten
Väter bisher den Schwarzen Peter in der Hand, wenn es um den Umgang mit dem
Kind ging.
Nun hat das Bundeskabinett einen Entwurf gebilligt, der dem Bundestag
vorgelegt wird. Erstmals sollen leibliche Väter ein Umgangsrecht mit dem Kind
erhalten, selbst dann wenn die Mutter mit einem anderen Mann zusammen lebt und
mit diesem das Kind erzieht.
Bis jetzt konnte ein Vater den Kontakt zum Kind der Mutter gegenüber nur
dann durchsetzen, wenn schon eine persönliche Beziehung zum Kind bestand.
Künftig entscheidet über einen solchen Umgang allein das Kindswohl und ob der
Vater sich seiner Verantwortung dem Kind gegenüber stellt und diese zu
übernehmen gewillt ist. Der Vater soll außerdem ein Auskunftsrecht über die
Lebensverhältnisse des Kindes erhalten.
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