Donnerstag, 2. August 2012

Auch Kinder brauchen einen Reisepass


Ferienzeit ist Reisezeit. Während es in manchen Bundesländern schon wieder auf Ferienende zugeht, fangen in anderen Bundesländern die Ferien erst an. Jetzt beginnt der wohl verdiente Urlaub. Lange wurde er geplant und heiß herbei gesehnt, nun darf er endlich genossen werden. Gut, wer bei der Planung auch an die Reiseunterlagen gedacht hat. Denn wer jetzt ins Ausland unterwegs ist, sollte wissen, dass seit 26. Juni jedes Kind sein eigenes Reisedokument braucht.
Bisher genügte ein Eintrag im Reisepass der Eltern. Das hat sich inzwischen geändert. Dabei ist es unerheblich, ob die Reise in EU-Staaten führt, oder nach außerhalb geplant ist. Diese EU-Vorschrift wurde im Mai 2009 beschlossen und trat jetzt im Juni in Kraft. Es ist die Ergänzung des Prinzips: „Eine Person – ein Pass“. Laut EU-Regelung dient es der Sicherheit, wenn jede Person einen eigenen Pass besitzt. Für eine USA-Reise braucht das Kind sogar einen elektronischen Reisepass mit biometrischen Merkmalen.
Keine Einreise ohne die richtigen Dokumente
Falls Eltern dieses Reisedokument nicht besitzen, laufen Sie Gefahr, dass ihnen die Einreise verweigert wird. Es sei denn in ihrem Pass findet sich ein Kindereintrag, der noch Gültigkeit besitzt. Solange das Gültigkeitsdatum nicht überschritten ist, sollte die Einreise klappen. Trotzdem sollten alle Reisewilligen umgehend ihre Dokumente prüfen und sich gegebenenfalls die entsprechenden Reisepässe ausstellen lassen. Eine Übergangsfrist gibt es nämlich nicht. Wer einen Kinderausweis für sein Kind hat, darf damit auf Reisen gehen, vorausgesetzt der Ausweis wird vom Zielland akzeptiert. Für alle Länder gilt: Ohne gültige Reisepässe darf nicht eingereist werden. Das ist ärgerlich, doch vermeidbar. Deshalb heißt es für die Reisenden schnell die fehlenden Reisedokumente beantragen. Beim Foto muss beachtet werden, dass dieses entsprechend scharf und das Kind deutlich zu erkennen ist. Der Hintergrund sollte möglichst einfarbig gewählt werden. Wie die Pässe für Erwachsene erhält man auch diese Dokumente beim Einwohnermeldeamt, oder beim Bürgerbüro. Das Kind muss auf jeden Fall mit zum Amt. Eltern sollten damit eine gewisse Wartezeit mit einrechnen und deshalb   Als Reisedokumente für Kinder werden, abhängig vom Reiseziel, Kinderreisepässe, Personalausweise, oder  Reisepässe ausgestellt. Den Kinderreisepass gibt es für Kinder bis zu zwölf Jahren und kostet dreizehn Euro. Eine mögliche Verlängerung schlägt mit sechs Euro zu Buche. Für Kinder ab zwölf Jahren kann ein elektronischer Pass beantragt werden. Darauf sind Daten, Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Er kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig. Er kann nicht verlängert werden. Ein Personalausweis kostet 22,80 Euro und muss alle sechs Jahre neu beantragt werden. Wer sechzehn Jahre ist, muss laut Gesetz einen Personalausweis haben.
Zur Frage welcher Ausweis für wen notwendig ist, erteilen die Ämter gerne Auskunft. Im Schengen-Raum, also in den 22 EU-Ländern, Norwegen, Island, Schweiz und Lichtenstein genügt der Personalausweis.
Für den Fall, dass Oma und Opa mit dem Enkelkind auf Reisen gehen, ist es angebracht, dass die Eltern den Großeltern eine Personensorgevollmacht mitgeben. Auf diesem Blatt Papier sollte nachgewiesen werden, dass die Großeltern ordnungsgemäß beauftragt wurden, das Kind auf ihrer Reise mitzunehmen. Damit es nicht im Ausland zu unerwünschten Überraschungen kommt und plötzlich die eigenen Großeltern der Kindsentführung bezichtigt werden können. Dieses Dokument ist immer sinnvoll, bei manchen Ländern sogar Pflicht, um überhaupt einreisen zu dürfen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen