Ferienzeit ist Reisezeit. Während es in manchen
Bundesländern schon wieder auf Ferienende zugeht, fangen in anderen Bundesländern
die Ferien erst an. Jetzt beginnt der wohl verdiente Urlaub. Lange wurde er
geplant und heiß herbei gesehnt, nun darf er endlich genossen werden. Gut, wer
bei der Planung auch an die Reiseunterlagen gedacht hat. Denn wer jetzt ins
Ausland unterwegs ist, sollte wissen, dass seit 26. Juni jedes Kind sein
eigenes Reisedokument braucht.
Bisher genügte ein Eintrag im Reisepass der
Eltern. Das hat sich inzwischen geändert. Dabei ist es unerheblich, ob die
Reise in EU-Staaten führt, oder nach außerhalb geplant ist. Diese EU-Vorschrift
wurde im Mai 2009 beschlossen und trat jetzt im Juni in Kraft. Es ist die
Ergänzung des Prinzips: „Eine Person – ein Pass“. Laut EU-Regelung dient es der
Sicherheit, wenn jede Person einen eigenen Pass besitzt. Für eine USA-Reise
braucht das Kind sogar einen elektronischen Reisepass mit biometrischen
Merkmalen.
Keine Einreise ohne die richtigen Dokumente
Falls Eltern dieses Reisedokument nicht besitzen,
laufen Sie Gefahr, dass ihnen die Einreise verweigert wird. Es sei denn in
ihrem Pass findet sich ein Kindereintrag, der noch Gültigkeit besitzt. Solange
das Gültigkeitsdatum nicht überschritten ist, sollte die Einreise klappen.
Trotzdem sollten alle Reisewilligen umgehend ihre Dokumente prüfen und sich
gegebenenfalls die entsprechenden Reisepässe ausstellen lassen. Eine
Übergangsfrist gibt es nämlich nicht. Wer einen Kinderausweis für sein Kind
hat, darf damit auf Reisen gehen, vorausgesetzt der Ausweis wird vom Zielland
akzeptiert. Für alle Länder gilt: Ohne gültige Reisepässe darf nicht eingereist
werden. Das ist ärgerlich, doch vermeidbar. Deshalb heißt es für die Reisenden
schnell die fehlenden Reisedokumente beantragen. Beim Foto muss beachtet
werden, dass dieses entsprechend scharf und das Kind deutlich zu erkennen ist.
Der Hintergrund sollte möglichst einfarbig gewählt werden. Wie die Pässe für
Erwachsene erhält man auch diese Dokumente beim Einwohnermeldeamt, oder beim Bürgerbüro.
Das Kind muss auf jeden Fall mit zum Amt. Eltern sollten damit eine gewisse Wartezeit
mit einrechnen und deshalb Als Reisedokumente für Kinder werden, abhängig
vom Reiseziel, Kinderreisepässe, Personalausweise, oder Reisepässe ausgestellt. Den Kinderreisepass
gibt es für Kinder bis zu zwölf Jahren und kostet dreizehn Euro. Eine mögliche
Verlängerung schlägt mit sechs Euro zu Buche. Für Kinder ab zwölf Jahren kann
ein elektronischer Pass beantragt werden. Darauf sind Daten, Lichtbild und zwei
Fingerabdrücke gespeichert. Er kostet 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig. Er
kann nicht verlängert werden. Ein Personalausweis kostet 22,80 Euro und muss
alle sechs Jahre neu beantragt werden. Wer sechzehn Jahre ist, muss laut Gesetz
einen Personalausweis haben.
Zur Frage welcher Ausweis für wen notwendig ist,
erteilen die Ämter gerne Auskunft. Im Schengen-Raum, also in den 22 EU-Ländern,
Norwegen, Island, Schweiz und Lichtenstein genügt der Personalausweis.
Für den Fall, dass Oma und Opa mit dem Enkelkind
auf Reisen gehen, ist es angebracht, dass die Eltern den Großeltern eine
Personensorgevollmacht mitgeben. Auf diesem Blatt Papier sollte nachgewiesen
werden, dass die Großeltern ordnungsgemäß beauftragt wurden, das Kind auf ihrer
Reise mitzunehmen. Damit es nicht im Ausland zu unerwünschten Überraschungen
kommt und plötzlich die eigenen Großeltern der Kindsentführung bezichtigt
werden können. Dieses Dokument ist immer sinnvoll, bei manchen Ländern sogar
Pflicht, um überhaupt einreisen zu dürfen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen