Überall ist zu hören, dass Kinder Geld kosten. Doch gibt es
auch Leistungen, die Familien entlasten und eine dieser familienbezogenen
Leistungen ist das Kindergeld.
Ihr Anspruch auf Kindergeld
Alle Eltern, die mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik
Deutschland wohnen können Kindergeld beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind
entweder noch keine achtzehn Jahre alt ist, oder noch keine Ausbildung
abgeschlossen hat und unter 25 Jahre alt
ist. Wenn Sie ein behindertes Kind haben, gilt der Anspruch auf Kindergeld
unbegrenzt. Sollte Ihr Kind eine abgeschlossene Ausbildung besitzen und danach
keinen Arbeitsplatz finden, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Kindergeld –
vorausgesetzt Ihr Kind hat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Antrag auf Kindergeld -So geht’s:
In der Regel wird das Kindergeld direkt bei der
Familienkasse beantragt. Die Bundesagentur für Arbeit stellt neuerdings einen
Service zur Verfügung, bei dem der Kindergeldantrag ganz einfach online heruntergeladen
werden kann. Notwendig ist lediglich die Registrierung unter https://formular.arbeitsagentur.de.
Das Formular kann dann in aller Ruhe
ausgefüllt und abgeschickt werden. Der Antrag muss in jedem Fall schriftlich
eingereicht werden, es ist nicht möglich, das Kindergeld beispielsweise
fernmündlich zu beantragen. Allerdings kann der Berechtigte einen anderen zum
Antrag bevollmächtigen.
Wer im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist, stellt seinen Antrag
bei der Bezügestelle seines Arbeitgebers. Angehörige des öffentlichen Dienstes
erhalten das Kindergeld mit dem Gehalt. Es ist möglich die Leistung rückwirkend
für das zurückliegende Kalenderjahr zu beantragen. In Ausnahmefällen gibt es
das Kindergeld sogar für bis zu vier
zurückliegende Jahre.
Diese Nachweise brauchen Sie:
Wenn Sie den Kindergeldantrag wegen Geburt Ihres Kindes
stellen, legen Sie die Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung für Ihr Kind bei.
Für volljährige Kinder benötigen Sie
eine Bescheinigung der Schule, oder Hochschule, oder einen Nachweis über ein
bestehendes Ausbildungsverhältnis.
So hoch ist das
Kindergeld:
Wenn Eltern ihr erstes Kind bekommen, wird es sie ganz
besonders freuen, dass sie nicht nur finanzielle Einbußen hinnehmen müssen,
sondern auch eine finanzielle Unterstützung in Form von Kindergeld vom Staat
bekommen. Dieses beträgt für das erste und zweite Kind je 184 Euro im Monat. Für
das dritte Kind erhalten Eltern 190 Euro monatlich und ab dem vierten Kind gibt
es 215 Euro pro Monat. Auch für ein fünftes und weitere Kinder erhalten Eltern
jeweils 215 Euro.
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