Donnerstag, 26. September 2013

Kindergeld: Diese Leistung steht Ihnen zu

Überall ist zu hören, dass Kinder Geld kosten. Doch gibt es auch Leistungen, die Familien entlasten und eine dieser familienbezogenen Leistungen ist das Kindergeld.

Ihr Anspruch auf Kindergeld

Alle Eltern, die mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland wohnen können Kindergeld beantragen.  Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind entweder noch keine achtzehn Jahre alt ist, oder noch keine Ausbildung abgeschlossen hat  und unter 25 Jahre alt ist. Wenn Sie ein behindertes Kind haben, gilt der Anspruch auf Kindergeld unbegrenzt. Sollte Ihr Kind eine abgeschlossene Ausbildung besitzen und danach keinen Arbeitsplatz finden, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Kindergeld – vorausgesetzt Ihr Kind hat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Antrag auf Kindergeld -So geht’s:

In der Regel wird das Kindergeld direkt bei der Familienkasse beantragt. Die Bundesagentur für Arbeit stellt neuerdings einen Service zur Verfügung, bei dem der Kindergeldantrag ganz einfach online heruntergeladen werden kann. Notwendig ist lediglich die Registrierung unter https://formular.arbeitsagentur.de.  Das Formular kann dann in aller Ruhe ausgefüllt und abgeschickt werden. Der Antrag muss in jedem Fall schriftlich eingereicht werden, es ist nicht möglich, das Kindergeld beispielsweise fernmündlich zu beantragen. Allerdings kann der Berechtigte einen anderen zum Antrag bevollmächtigen.
Wer im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist, stellt seinen Antrag bei der Bezügestelle seines Arbeitgebers. Angehörige des öffentlichen Dienstes erhalten das Kindergeld mit dem Gehalt. Es ist möglich die Leistung rückwirkend für das zurückliegende Kalenderjahr zu beantragen. In Ausnahmefällen gibt es das Kindergeld sogar für bis zu  vier zurückliegende Jahre.

Diese Nachweise brauchen Sie:

Wenn Sie den Kindergeldantrag wegen Geburt Ihres Kindes stellen, legen Sie die Geburtsurkunde bzw. Geburtsbescheinigung für Ihr Kind bei.  Für volljährige Kinder benötigen Sie eine Bescheinigung der Schule, oder Hochschule, oder einen Nachweis über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis.

So hoch ist das Kindergeld:


Wenn Eltern ihr erstes Kind bekommen, wird es sie ganz besonders freuen, dass sie nicht nur finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, sondern auch eine finanzielle Unterstützung in Form von Kindergeld vom Staat bekommen. Dieses beträgt für das erste und zweite Kind je 184 Euro im Monat. Für das dritte Kind erhalten Eltern 190 Euro monatlich und ab dem vierten Kind gibt es 215 Euro pro Monat. Auch für ein fünftes und weitere Kinder erhalten Eltern jeweils 215 Euro.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen