Sie wollen Ihr Kind in eine Kindertagesstätte schicken?
Egal, ob Krippe, oder Kindergarten in jedem Fall müssen Sie Ihr Kind dort dann
anmelden, wenn die sogenannten Anmeldetage sind.
Diese Anmeldetage werden beispielsweise in Gemeindeblättern
veröffentlicht, oder aber Sie erfahren davon, indem Sie im Kindergarten Ihrer
Wahl anrufen. Machen Sie sich rechtzeitig darüber Gedanken, welchen
Kindergarten Ihr Kind besuchen soll. Wenn Sie sich zu spät informieren, landet
Ihr Kind möglicherweise auf einem Nachrückerplatz und kommt nicht zum
Wunschzeitpunkt in den Kindergarten.
Anmeldetage im Frühjahr
In der Regel finden solche Anmeldetage im Frühjahr statt,
manchmal schon im Februar, meist jedoch im März, oder April. Insbesondere für
Kindergartenkinder werden solche Tage sehr konkret festgelegt.
Anmeldetage in der Krippe
Für Krippenkinder gelten manchmal andere Bedingungen. Einige
Krippen gestatten den Müttern ganzjährig, ihre Kinder dort anzumelden.
Voraussetzung ist jedoch ein telefonisch vereinbarter Termin. Viele Mütter
melden ihre Kinder schon vor der Geburt in der Wunschkrippe an. Die Plätze sind
begehrt.
Das ist für die Kindergartenanmeldung wichtig:
Vergessen Sie auf keinen Fall das gelbe Untersuchungsheft.
Der Kindergarten ist verpflichtet zu kontrollieren, ob alle Untersuchungen
gemacht wurden. Falls noch Untersuchungen ausstehen, sollten Sie vorher einen
Termin bei Ihrem Kinderarzt vereinbaren und die Untersuchungen im Heft bestätigen
lassen. Auch der Impfpass muss bei der Anmeldung vorgelegt werden.
Ein Krippenkind im Kindergarten anmelden
Für Krippenkinder, die eine Krippe der Kindertagesstätte
besuchen, ist es relativ einfach, einen Kindergartenplatz zu erhalten. Denn die
Krippenkinder werden meist automatisch im Kindergarten aufgenommen. Trotzdem
sollten die Eltern gegebenenfalls nachfragen, da die Aufnahme auch immer von
den zur Verfügung stehenden Plätzen abhängt.
In Dresden gibt es sogar eine Online-Anmeldung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen