Donnerstag, 13. Februar 2014

Jugendamt nimmt Kind aus der Familie: Psychische Störung des Vaters ausschlaggebend

Bei einem Sorgerechtsstreit in Ludwigshöhe in Nordrhein-Westfalen kämpft derzeit ein 42-jähriger Vater mit dem Jugendamt um das Sorgerecht für seinen Sohn. 

Während zwei Kinder bereits in Einrichtungen der Jugendhilfe leben, möchten die Eltern den achtjährigen Sohn selber erziehen. Schon seit einem Jahr wussten die Eltern, dass das Kind möglicherweise aus der Familie genommen werden sollte. Die Eltern sind laut Jugendamt nicht in der Lage für die Erziehung des Kindes zu sorgen. Das Amt attestierte „unverschuldetes Erziehungsversagen“, weil psychische Probleme des Vaters bestehen.

Der Vater kämpft jedoch um das Sorgerecht. Er betont, dass der Achtjährige zu Hause viele Freunde und ein gutes Umfeld hat, außerdem sei die medizinische Versorgung zu Hause besser gewährleistet. Das Jugendamt hatte die Familie sieben Monate lang sozialpädagogisch begleitet. Danach stellte eine Gutachterin ein fachpsychologisches Gutachten aus, dass den Eltern „unverschuldetes Erziehungsversagen“ aufgrund der psychischen Störung des Vaters vorwirft. 

Die Eltern seien zu sehr mit ihrer eigenen Situation beschäftigt, als dass sie sich ausreichend um das Kind kümmern könnten. Der Vater will jetzt seinen Sohn zurück. Das Gericht in Hamm wird darüber zu entscheiden haben.


Wie sehen Sie diesen Fall als Eltern? Finden Sie die Entscheidung des Jugendamtes richtig, dass der Sohn aus einer Familie genommen wird, weil psychische Probleme seitens der Eltern bestehen und sie sich deshalb nicht ausreichend um das Kind kümmern können? 

Oder halten Sie das Vorgehen für überzogen? Vor allem, wenn man an Vorfälle denkt, bei denen das Jugendamt trotz einer akuten Gefährdungslage das Kind in der elterlichen Wohnung belassen hat. Hinterlassen Sie einen Kommentar. Diskutieren Sie mit.

1 Kommentar:

  1. Hm, das ist ein schwieriges Thema. Grundsätzlich glaube ich, dass alle Eltern Fehler machen, keine Familie ist perfekt. Wichtig ist es doch, dass es den Kindern gut geht aber ob das das Amt oder die Eltern entscheiden können ist schwierig.

    AntwortenLöschen